Das Honorar für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken sowie von Rechten an Grundstücken richtet sich nach dem ermittelten Wert. Hier wird in Anlehnung an die Honorarrichtlinie des Bundesverbandes öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger e.V. (BVS) verfahren.
Das Honorar der Zusatzleistungen basiert auf freie Vereinbarungen.
Auslagen für behördliche Auskünfte oder der Aufwand für administrative Arbeiten (Schreibkosten, Kopierkosten, Telefon, Porto etc.) werden erfasst und mit einer Bearbeitungsgebühr gemäß JVEG in Rechnung gestellt.
Alle Rechnungsbeträge werden zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer ausgewiesen.
Immobilienart | Kurzgutachten | gerichtsfestes Vollgutachten |
Grundstück | werden nicht Angeboten | gemäß BVS Richtlinie bzw. JVEG |
Ein-/Zweifamilienhaus | werden nicht Angeboten | gemäß BVS Richtlinie bzw. JVEG |
Mehrfamilienhaus | werden nicht Angeboten | gemäß BVS Richtlinie bzw. JVEG |
Eigentumswohnung | werden nicht Angeboten | gemäß BVS Richtlinie bzw. JVEG |
Gewerbeimmobilie | werden nicht Angeboten | gemäß BVS Richtlinie bzw. JVEG |