Miet- und Pachtwertgutachten werden vielfach bei Erhöhungen oder Minderungen von Miet- bzw. Pachtzinsen, unklaren Flächenangaben, strittigen Betriebs- und Nebenkostenberechnungen im Wohn- und Gewerbebereich benötigt.
Des Weiteren spielt die Ermittlung des Wohnwertes eine entscheidende Rolle im Unterhaltsrecht nach Ehescheidungen.
Als Diplom-Sachverständiger (DIA) für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken sowie für Mieten und Pachten bin ich hinreichend qualifiziert, derartige Gutachten zu erarbeiten.
Diesbezüglich war ich schon für Familiengerichte und Verwalter tätig.